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Steuer

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 08:40
von Elohym78
Auch auf die Gefahr hin in ein Wespennest zu stechen und mich total unbeliebt zu machen...

Muss ich die hier geschenkt bekommenen Bücher versteuern?
Lt meinem Arbeitgeber musste ich einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen, was ich auch getan und bewilligt bekommen habe. (Ich bekomme ein Buch und verpflichte mich, eine Rezi abzugeben und dies wird als "Arbeit" angesehen) In dem Schreiben war ein Passus, dass ich diesen erlangten geldwerten Vorteil evtl. versteuern muss.

Im Internet habe ich versucht zu recherchieren, aber absolut nichts gefunden. Es heißt immer wieder ... "der Arbeitgeber" ... und den haben wir ja nicht! Oder bezieht sich der geldwerte Vorteil nur auf ein Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Verhältnis?

Ich gebe es offen zu, ich mache mir zu viele Sorgen und Gedanken!!!

Re: Steuer

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 09:41
von Lisandella
Ernsthaft, du musstest für dein Hobby einen Antrag auf Nebentätigkeit stellen? Finde ich ja krass!

Ich bin jetzt nicht so unbedingt total fit in Steuersachen, aber ich kenne den geldwerten Vorteil nur im Zusammenhang mit Leistungen, die man vom Arbeitgeber bekommt, z. B. ein Firmenfahrzeug, das man auch für private Zwecke nutzen darf. Da kümmert sich dann aber auch der Arbeitgeber darum, dass das korrekt versteuert wird. In dem konkreten Fall bedeutet es, dass 1 % des Fahrzeuglistenpreises (Neuwert, bei 40.000 Euro also beispielsweise 400 Euro) und zusätzlich eine Kilometerpauschale für den Arbeitsweg auf den Bruttolohn addiert wird. Der Betrag wird mitversteuert und dann vom Nettolohn in gleicher Höhe wie er vorher draufgerechnet wurde, wieder abgezogen. Ich hoffe, das war jetzt so einigermaßen verständlich :D.

Mein Bruder arbeitet bei einem Automobilhersteller und kann übers Firmenleasing Neufahrzeuge leasen. Wenn er das Auto nutzt, muss er den geldwerten Vorteil für den Weg zur Arbeit versteuern. Wenn er für mich ein Auto leasen würde, mit dem ich meinen Arbeitsweg zurücklegen würde, müssten weder er noch ich etwas versteuern - er nicht, weil er nicht mit dem Fahrzeug zur Arbeit fährt und ich nicht, weil ich nicht bei der Firma beschäftigt bin.

Im konkreten Fall glaube ich nicht, dass man wirklich was versteuern müsste, denn selbst wenn du im Monat 10 Rezensionsexemplare "abstaubst", wäre der Wert doch eher gering. Und außerdem bezahlt dich ja keiner dafür, der auf deiner Lohnabrechnung einen geldwerten Vorteil überhaupt versteuern könnte.

Der Antrag auf Nebentätigkeit hängt ja nicht unbedingt mit einem Einkommen zusammen, das müsste man ja eventuell auch, wenn man z. B. ehrenamtlich im Sportverein oder bei der Feuerwehr tätig ist, oder?

Also ich glaube definitiv nicht, dass du da was versteuern musst. Aber wenn du magst, kann ich gerne mal meinen Vater fragen, er ist der Steuerguru in unserer Familie ;) ?

Re: Steuer

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 10:20
von Elohym78
Danke für deine Antwort!

In die ähnliche Richtung gingen meine Gedanken auch. Aber ich war mir halt einfach nicht sicher.

Zwischenzeitlich habe ich mit meinem Finamt gesprochen, die ziemlich ins Schleudern kamen. Da kein Arbeitsverhältnis vorliegt, kann auch kein Einkommen versteuert werde. Es hieß, dass ich evtl. ein Gewerbe anmelden könnte, aber da ich keinen Gewinn erwirtschafte, ist das auch unsinnig. Es wäre zu überlegen, wenn ich die Bücher weiterverkaufen würde, denn da hätte ich ja einen Gewinn! Bis 430 Euro im Jahr wäre aber auch das steuerfrei. Aber ich hätte - warscheinlich - die Gewerbesteuer am Hals, was unsinnig wäre! Außerdem möchte ich die Bücher gar nicht weiter verkaufen!

Falls dein Vater da Spaß dran hat und es ihm keine Mühe macht, wäre ich dir dankbar, wenn du ihn vorsichtshalber noch fragen könntest. Nicht, dass es da irgendwo einen Passus gibt und ich doch munter Steuerhinterziehung betreibe! :o

Re: Steuer

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 10:55
von Lisandella
Dass man mit Ebay-Verkäufen in Teufelsküche kommen kann, habe ich auch schon gehört :(. Da ich für sowas prinzipiell schon viel zu faul bin, bin ich persönlich allerdings nicht gefährdet ;). Bei Büchern ist es aber, glaube ich, nur ein Problem, wenn man sie "neu" verkauft, und da die Rezi-Exemplare ja mindestens einmal gelesen wurden, wären sie ja höchstens noch "neuwertig".

Ich frage gerne nochmal bei meinem Vater nach, und gebe dir dann hier nochmal Bescheid. Reicht es dir am Wochenende? Dann müsste ich ihn nicht vom wohlverdienten Feierabend abhalten ;).

Re: Steuer

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 11:46
von harakiri
Mein Mann ist beim Finanzamt und der gibt das nicht an. Sei eher als Aufwandsentschädigung zu sehen meint er. Genauso die Umfragen. Aber ich weiß, dass z.B. Hartz 4 Empfänger die Einkünfte ja auch angeben müssen. Was absoluter Quatsch ist, wenn man dann wieder die Kosten für PC und Strom dagegen rechnet.

Selbst wenn man bei ebay oft was verkauft, ich meine, da gibts auch ne Grenze ab wann das als gewerblich zählt und dann wird wohl auch Steuer anfallen.

Aber das hier sind ja im Grunde Geschenke des Verlags, von daher nicht steuerpflichtig.

Re: Steuer

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 12:51
von killerbiene75
Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen das bei meiner Steuererklärung anzugeben, geschweige denn einen Antrag auf Nebenbeschäftigung zu stellen. Ich bin da leider auch nicht so fit, aber ich halte das doch für sehr unwahrscheinlich, dass man das tatsächlich irgendwo angeben müsste. Hmm... Schwierig.

Re: Steuer

Verfasst: Di 10. Apr 2012, 14:54
von Elohym78
@ Lisandella

Klar reicht am Wochenende!

@ Harakiri

Deine Antwort hat mich jetzt echt am meisten beruhigt!!!! Wenn dein Mann, der ja auch Beamter ist und sogar beim Finamt, es nicht anmeldet, scheint ja alles in trockenen Tüchern zu sein!

Ich danke euch für die Antworten! Jetzt kann ich meine heiß geliebten Bücher erstrecht genießen! :D
Hoffentlich halt ihr mich mit meiner Sorge jetzt nicht für total bescheuert! :oops:

Re: Steuer

Verfasst: Do 19. Apr 2012, 10:23
von Hexodus
Elohym, erstaunlich welche Gedanken Du Dir machst. Darauf wäre ich nie im Leben gekommen.

Das Rezensieren ist eindeutig als Hobby zu sehen, denn ein herausragender Merkmal der Arbeit ist es dafür Geld zu verlangen/bekommen. Klar, man könnte Bücher als Sachwert sehen, doch steht die geleistete Rezension in keinem Verhältnis zum Gewinn. Würdest Du dafür den Mindestlohn verlangen, würdest Du in 10 Stunden den Sachwert von 10 Büchern wett machen. Ich denke eher, ich lasse mich kurz experimentell auf diesen Gedanken ein, würde das Rezensieren von 10 Büchern den Wert von 100 Büchern haben. Das kann und will kein Verlag zahlen, daher werden die Bücher schlichtweg verschenkt, um von uns Enthusiasten rezensiert zu werden. Also würdest Du theoretisch ein ordentliches Minus erwirtschaften und das wird vom Finanzamt eindeutig als Hobby gesehen - als Selbstständiger weiß ich das. Wenn Du dann doch mal ein paar Bücher veräußern solltest, um Dein Regal zu entlasten, ist das dennoch keine gewerbliche Arbeit, sondern ein Privatverkauf ... und das bringt nur wenig ein. Wie man es dreht und wendet ist es ein schönes Hobby das zwar Zeit zieht, aber keine genehmigungspflichtige Arbeit.

Genehmigungspflichtig wäre das nur, wenn Du die Bücher während der Arbeit lesen würdest, was Deine Arbeitskraft mindern würde IMO.

Re: Steuer

Verfasst: Do 19. Apr 2012, 14:18
von Mystera
Hexodus hat geschrieben:Genehmigungspflichtig wäre das nur, wenn Du die Bücher während der Arbeit lesen würdest, was Deine Arbeitskraft mindern würde IMO.
Hehe.. das mach ich immer mal wieder in meinen kurzen Arbeitspausen im Aufentaltsraum. Irgendwie muss man ja mal Ruhe kriegen ;)

Re: Steuer

Verfasst: Mi 6. Nov 2013, 08:26
von killerbiene75
Wäre es nicht toll, wenn man dafür bezahlt werden würde, dass man Bücher liest und die Rezensiert? Stellt euch mal Vor, 8 Stunden pro Tag lesen und das auch noch als Arbeitszeit angerechnet bekommen. Das wär doch mal ein cooler Job :D Ich würd mich sofort um so eine Stelle bewerben :D